Dienstag, 5. Januar 2010

Aufzugsverordnung von 1926

Besonders nett:

Es ist verboten Personen in Aufzügen zu befördern,
bei denen das Mitfahren von Personen verboten ist.

2 Kommentare:

Tom hat gesagt…

Wo hast du das denn ausgegraben?

panoist hat gesagt…

In einem wunderbaren, alten, ehemaligen Münchener Fabrikgebäude